Der Kater nach der Europameisterschaft?

 

Gerade ist wieder eine der Hochzeiten unseres Zusammengehörigkeitsgefühls - die Europameisterschaft - aus der wir nicht ganz ohne Bravour gegangen sind, abgeschlossen, schon kehrt der Zustand der Ernüchterung auch bei den eingefleischten Fußballfans ob der allgemeinen Preissteigerungen wieder ein.

Die Zeit der Sommerferien treibt die Spekulation bei den Ölpreisen weiter nach oben.

Kaum hatten die Sommerferien begonnen, machten schon Hiobsbotschaften über Preise von 300,00 Dollar pro Barrel Öl die Runde.

Offenbar sind, nachdem sich die Fußballfans beim Autokorso und den damit einhergehenden Spritverbrauchsfreuden abgekühlt haben, die aktuellen Energiepreise wieder in den Focus und die Gedankenwelt zurückgekehrt.

War gestern noch ein halber Liter Spritverbrauch auf 100 km angesichts der am Fahrzeug wehenden Deutschlandfahne nebensächlich, ruft der Energieverbrauch nicht etwa wegen unseres ökologischen Systems, sondern vielmehr wegen der Einengung des Portemonnaies erneut die Stimmen auf den Plan, die die Bundesregierung zum Einschreiten gegen weitere Erhöhungen aufrufen.

Wie auch schon in meinem vorangegangenen Editorial ausgeführt, verhält es sich so, dass sich der Energieverbrauch indes nicht im Autofahren erschöpft, sondern vielmehr der wesentliche Verbrauch und auch die größten Einsparpotenziale im Rahmen der Modernisierung von Wohnraum zu finden sind. Während man für den Weg zur Arbeit möglicherweise noch auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann - auch wenn diese exorbitant teuer geworden sind - ist dies beim Wohnraum und den damit einhergehenden Kosten für Heizung und Warmwasser schlechterdings unmöglich.

Als Augenwischerei dürfte in dem Zusammenhang auch das nun neuerlich diskutierte und vom Bundestag bereits verabschiedete “Wohn-Riester-Gesetz” einzustufen sein.

Schließlich soll es Wohneigentum fördern.

Wer allerdings kann sich dies angesichts der allgemeinen Preisentwicklung überhaupt noch leisten.

Immerhin setzt die volle staatliche Förderung voraus, dass derjenige, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung getragen hat, 4 % seines Gehaltes in die zusätzliche Altersvorsorge, die dann für selbst genutzten Wohnraum eingesetzt werden kann, einbringt.

Wer hat das noch übrig?

Für vermieteten Wohnraum kann diese Förderung nicht in Anspruch genommen werden.

Unabhängig von der Frage, ob die Riester-Rente und damit auch Wohn-Riester überhaupt dem europäischen Recht stand halten, weil nur derjenige den Anspruch hat, der seine Altersrente dann auch in Deutschland verlebt und weiterhin den Wohnsitz in Deutschland hat, ist eine Förderung von Investitionen in die Gebäudemodernisierung zur Einsparung von Energie sicherlich weitaus sinnvoller sein, da sie auch denjenigen zu Gute käme, für die angesichts beengter finanzieller Spielräume eine Inanspruchnahme des Riester-Modells gar nicht in Betracht gezogen werden kann.

Offensichtlich sind wir als Ihre Interessenvertreter einmal mehr dazu berufen, die vorstehend aufgezeigten Umstände den Politikern zu vermitteln.

In diesem Sinne verbleibe ich,

mit den besten Wünschen für den restlichen Sommer

Ihr

Franz Obst