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Inkasso, Forderungsmanagement und Beratung
Das Grundproblem
Der im heutigen Geschäftsalltag gewerblich tätige Mandant nimmt am Rechtsverkehr in einem weit erheblichen Maße teil, als dies bei dem Normalbürger der Fall ist. Dies ist den meisten Unternehmern zwar bekannt; gleichwohl wird dies dennoch oft verdrängt, da letztlich mehr Wert auf die Absicherung in betriebswirtschaftlicher Hinsicht gelegt wird, denn auf die in juristischen Belangen. Dies ist verständlich, wenn man bedenkt, dass sich die Frage nach Bestand und Erfolg eines Unternehmens in erster Linie unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bemisst.
Bei aller Berechtigung für eine Fokussierung des Unternehmers auf betriebswirtschaftliche Aspekte, sollte jedoch gleichwohl niemals der juristische Hintergrund aus den Augen verloren werden. Jedwede Tätigkeit des Unternehmers, seine Einnahmen und seine Ausgaben sind Resultat einer vorangegangenen rechtsgeschäftlichen Betätigung. Und eben hieraus resultieren auch die drei Berührungspunkte des betriebswirtschaftlich ausgelegten Unternehmers mit den Rechtswissenschaften: die Beratung, die Vertretung und das Forderungsmanagement und Inkasso.
Forderungsmanagement und Inkasso
Die Begriffe Forderungsmanagement und Inkasso - ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Wirtschaftsraum stammend - sind aus dem aktuellen deutschen Rechts- und Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Ursächlich hierfür ist, dass der überwiegende Teil der auf dem deutschen Markt tätigen Unternehmen seinen Kunden und Vertragspartnern Kredit einräumt, indem Leistungen im Voraus erbracht werden und erst anschließend - unter Setzung eines Zahlungsziels - zum Ausgleich der erbrachten Lieferung oder Leistungen aufgefordert wird.
Für den Unternehmer bedeutet das Erbringen von Lieferungen und Leistungen im voraus stets ein wirtschaftliches Wagnis: auf der einen Seite wird es in der Geschäftswelt - gerade bei Werkunternehmern und Dienstleistern - oftmals schlichtweg vorausgesetzt; anderseits wird die Liquidität des Unternehmers, gerade bei mittlerständischen Betrieben, nicht allzu selten auf eine harte Probe gestellt, wenn Zahlungseingänge ausbleiben weil Kunden nicht leisten, bzw. nur noch in Raten leisten können.
Unter dem Begriff Forderungsmanagement versteht man mithin die Verwaltung solcher Kredite; der Begriff “Inkasso” wiederum, der eng mit dem des Forderungsmanagements verknüpft wird, bezeichnet den Einzug der jeweiligen Forderungen.
Vertretung
Der Rechtsanwalt ist eine Organ der Rechtspflege. Als solches hat er die Rechtsstaatlichkeit zu sichern und rechtlichen Belange seines Mandanten zu vertreten, so dass Rechtsverletzungen oder -verkürzungen verhindert oder zumindest beseitigt werden können. Die vorangehend dargelegte Tätigkeit im Bereich des Inkasso ist eine solche Vertretung, da das Unterbleiben von Zahlungen des Schuldners - auf die der Mandanten einen (vertraglichen) Anspruch hat - eine Rechtsverletzung darstellt.
Neben dieser - mittlerweile fast schon häufigsten - Form der Rechtsverletzung kommen jedoch auch andere Belange in Betracht in denen anwaltliche Vertretung benötigt wird. Wer am Rechtsverkehr teilnimmt setzt sich stets auch der Gefahr aus, seinerseits als Schuldner einer Forderung in Anspruch genommen zu werden. Bei Dienstleistern und Werkunternehmern ist dies z.B. die Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung, bzw. die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Auch verfügt der Unternehmer selbst ebenfalls über Geschäftspartner, die ihm gegenüber zu vergütende Leistungen erbracht haben. Wie der Schuldner des Unternehmers, der Einwendungen gegen die Forderungen erhebt, wird auch der Unternehmer ggf. - z.B. wegen schlechter Lieferung - die Bezahlung einer Leistung verweigern.
Beratung
Der Dritte Schwerpunkt ist das Bedürfnis des Unternehmers beraten zu werden. Gleich welches Produkt, welche Dienst- oder Werkleistung der Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit anbietet; das Erbringen dieser Leistung gegen Entgelt wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf, die vorher abgeklärt werden sollten. Die häufigsten Fehler ereignen sich in der Phase des Vertragsschlusses; hier wird oftmals der Grundstein für späteres Streitpotenzial gelegt. Umfassende Beratung und juristisches Know-How sind daher unabdingbar, wenn es z.B. um die Ausarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen oder die Ausgestaltung eines konkreten Vertragsverhältnisses geht.
Kombinierte Leistungen
Zumindest hinsichtlich der Punkte des Inkasso und Forderungsmanagements haben viele Unternehmer zwischenzeitlich erkannt, dass die Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen von existenzieller Bedeutung ist. Viele geben daher ihre Forderungsangelegenheiten an externe Inkassobüros ab. Durch dieses Outsourcing werden eigene Personal- und Sachkosten reduziert.
Hierdurch wird letztlich aber nur einer von drei Teilbereichen abgedeckt. Gerade die Vertretung und die Beratung muss weiterhin entweder über eigene, juristisch geschulte Kräfte erfolgen (was mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein kann) oder es wird in jedem Einzelfall ein Anwalt zu konsultieren sein, was streitwertabhängige und oft nicht unerhebliche Gebühren auslegt.
Hier bieten wir, die Rechtsanwaltskanzlei Obst, Lermen & Kollegen eine kombinierte Lösung für unsere gewerblich tätigen Mandanten an. Je nach Umfang der zu veranlassenden Tätigkeit, die sich an dem durchschnittlichen Aufkommen an rechtlichen Angelegenheiten pro Jahr bemisst, unterbreiten wir Ihnen ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Berater- und Inkassovertrages. Unsere gesamte außergerichtliche Tätigkeit wird dabei pauschal mit einem Grundhonorar vergütet, welches sich nach dem bei Vertragsschluss angegebenen Umfang bemisst. Eine weitergehende Vergütung ist von Seiten des Mandanten nicht geschuldet (bei Einhaltung der angegebenen Höchstgrenze).
Der Inkasso- und Beratervertrag umfasst im Einzelnen folgende Leistungen:
- Führung des gesamten außergerichtlichen Schriftverkehrs mit Schuldnern (und ggf. deren Bevollmächtigten) in allen uns in der Vertragslaufzeit übertragenen Mahnsachen (bis zu der im Vertrag angegebenen Höchstgrenze).
- Abschluss von Teilzahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern. Überwachung und Weiterleitung von Zahlungseingängen.
- Führung des gesamten außergerichtlichen Schriftverkehrs mit Anspruchstellern (und ggf. deren Bevollmächtigten) in den uns in der Vertragslaufzeit übertragenen Angelegenheiten (bis zu der im Vertrag angegebenen Höchstgrenze).
- Beratung in allen anderen rechtlichen Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit des Mandanten stehen.




