Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Beratung in gesellschaftsrechtlichen, aber auch in handels- und wirtschaftsrechtlichen Komplexen begründet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung, die schon bei der Gründung des Unternehmens und damit der Wahl der richtigen Rechtsform beginnt. Dies ist im Endeffekt einer der häufigsten Punkte, in denen im Vorfeld der Gesellschaftsgründung Fehler erfolgen können, so dass es von erheblicher Relevanz ist, hier im Vorfeld den richtigen Weg einzuschlagen.

Nicht immer ist der Weg zur Kapitalgesellschaft der tatsächlich erstrebenswerte; auch eine Personengesellschaft kann sich in einzelnen Konstellationen als durchaus vorteilhaft erweisen.

Zielgruppe unserer beratenden Tätigkeit ist hierbei in erster Linie der mittelständische Mandant. Sowohl bei der Gründung, aber auch bei angestrebter Erweiterung seines Unternehmens bieten wir maßgeschneiderte Lösungen und entwickeln in Kooperation mit erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zukunftsorientierte Konzepte.

Auch im Bereich des Handelsrechts - und hier insbesondere des Handelsvertreterrechts - verfügen wir über fundierte Fachkenntnisse, die durch ständige praktische Arbeit auch mit erfahrenen Finanzdienstleistungsunternehmen in unserem Mandantenkreis an den Herausforderungen des Marktes messen lassen kann.