Mietrecht

Ein Mietvertrag ist - juristisch betrachtet - ein Rechtsverhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter hinsichtlich der entgeltlichen Überlassung von Wohnraum auf meist unbestimmte Zeit. Dies ist bei 57,8 % der bundesweit knapp 35,9 Millionen Haushalte der Fall; bei isolierter Betrachtung der knapp 13,1 Millionen Singlehaushalte erhöht sich diese Quote sogar auf 74,7 % (Quelle: Statistisches Bundesamt). Dies führt alleine zu insgesamt 20,75 Millionen Wohnraummietverhältnissen und rund 38,5 Millionen Menschen, die in gemieteten Räumen leben und wohnen; dies wohlbemerkt ohne Berücksichtigung der ebenfalls zahllosen Miet- und Pachtverhältnisse über Gewerberaum und landwirtschaftliche Flächen.
Der Stellenwert des Mietrechts im Alltagsleben der Menschen ist mithin enorm und erfordert - auf Mieter- und Vermieterseite gleichermaßen - eine eingehende Beschäftigung mit den damit zusammenhängenden rechtlichen Grundlagen. Dies umso mehr auch aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung als sogenanntes Dauerschuldverhältnis, wodurch sich der Mietvertrag signifikant von dem in seinem alltäglichen Stellenwert ebenfalls nicht unbeachtlichen Kauf- oder Werkvertrag unterscheidet.

Aufgrund ständiger Veränderungen und Anpassungen sowohl in der mietrechtlichen Gesetzgebung, als auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es wichtig, hier auf Erfahrungen und Kompetenz in der anwaltlichen Beratung zurückgreifen zu können. Aus eben diesen Gründen haben wir uns daher auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert um unsere Mandanten an diesen Erfahrungen und dem damit verbundenen “Know-How” teilhaben zu lassen.